Die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) wird seit rund 40 Jahren mit Abgaben der produzierenden Bauern finanziert. Durchschnittlich rund 0,4 Prozent des jeweiligen Warenwertes fließen an die CMA.
Doch nun steht die zentrale Werbung der Bauern vor dem Aus. Das Bunderverfassungsgericht entschied am Dienstag unter dem Aktenzeichen AZ: 2 BvL 54/06, dass durch die Abgabenpflicht bereits seit 2002 unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen werde, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen.
Danach müssen Landwirte ihre Produkte in Zukunft selbst vermarkten und bewerben oder nach neuen Lösungen hinsichtlich gemeinsamer Werbung Ausschau halten.
